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   VGH Bayern, 02.08.2011 - 12 CE 11.1180   

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VGH Bayern, 02.08.2011 - 12 CE 11.1180 (https://dejure.org/2011,65755)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2011 - 12 CE 11.1180 (https://dejure.org/2011,65755)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2011 - 12 CE 11.1180 (https://dejure.org/2011,65755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Jugendhilferecht; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; geeignete HilfeHilfe auf Malta; Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht; Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht; keine Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 12 B 07.280

    Kinder- und Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2011 - 12 CE 11.1180
    (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 Az. 12 B 07.280).

    Diese Entscheidung kann im Grundsatz nicht durch eine gerichtliche Bewertung - auch nicht mit Hilfe von Sachverständigen oder gar Zeugen - ersetzt werden (vgl. Urteile des Senats vom 30.1.2008 a.a.O. und vom 20.10.2010 Az. 12 B 09.2956).

    Zwar darf das Jugendamt den Hilfefall mit dem geltend gemachten jugendhilferechtlichen Bedarf auch nach einer Ablehnung nicht aus den Augen zu verlieren (vgl. BayVGH vom 30.1.2008 a.a.O. und vom 9.11.2010 Az. 12 09.1251).

  • VGH Bayern, 20.10.2010 - 12 B 09.2956

    Eingliederungshilfe in Form von Schulgeld für die Realschule bei fehlender

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2011 - 12 CE 11.1180
    Diese Entscheidung kann im Grundsatz nicht durch eine gerichtliche Bewertung - auch nicht mit Hilfe von Sachverständigen oder gar Zeugen - ersetzt werden (vgl. Urteile des Senats vom 30.1.2008 a.a.O. und vom 20.10.2010 Az. 12 B 09.2956).
  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2011 - 12 CE 11.1180
    Aus dem Vorliegen einer Teilhabebeeinträchtigung ergibt sich kein Anspruch auf jedwede Form der Eingliederungshilfe (vgl. BayVGH vom 9.11.2010 Az. 12 ZB 09.1251), denn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Kosten der Hilfe grundsätzlich nur dann zu tragen, wenn sie auf der Grundlage seiner Entscheidung nach Maßgabe des Hilfeplans unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts (§ 5 SGB VIII) erbracht wird (§ 36a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII).
  • VG München, 09.06.2020 - M 18 E 20.1392

    Keine Übernahme der Kosten für eine zweistufige private Wirtschaftsschule

    Maßgebend sind dabei jeweils die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (BayVGH, B.v. 10.10.2011 - 12 CE 11.2215 - juris Rn. 6; B.v. 24.4.2020 - M 18 E 19.2711 - juris Rn. 50; vgl. auch B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 38).
  • VG Würzburg, 17.02.2020 - W 3 E 19.1570

    Übernahme von Kosten für eine Fernschule als Hilfe für junge Volljährige

    Will ein Betroffener wie die Antragstellerin die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens erwirken, muss er darlegen und glaubhaft machen, dass - jedenfalls derzeit - allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist (BayVGH, B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 6.10.2014 - 12 CE 14.1703 n.v.).

    Auf dieser Grundlage ist nicht erkennbar, dass die von der Antragstellerin begehrte Hilfe die einzig notwendige und geeignete, mithin also die einzig fachlich vertretbare wäre (BayVGH, B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46).

  • VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 1481/11

    Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - Übernahme von

    20 Bei der Einschätzung der Art der nach § 35a SGB VIII zu bewilligenden Hilfeleistung, also der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit und Geeignetheit der Maßnahme, steht dem Jugendhilfeträger ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu ( BVerwG, Urteil vom 24.06.1999, NVwZ 2000, 325; Bayer. VGH, Beschluss vom 02.08.2011 - 12 CE 11.1180 -, juris, m.w.N.; Wiesner, in ders.: SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a RdNr. 31, m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 09.11.2010 - 4 K 2046/10 - m.w.N.; soweit der VGH Bad.-Württ. in den Urteilen vom 17.03.2011, NVwZ-RR 2011, 770, und vom 08.11.2001, NVwZ-RR 2002, 581, - auch insoweit ersichtlich alleinstehend - hinsichtlich der Notwendigkeit und Geeignetheit jugendhilferechtlicher Maßnahmen eine volle gerichtliche Überprüfung bejaht hat, betraf das die Fälle der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII, nicht die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ).
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 12 CE 12.2136

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

    Will ein Betroffener wie der Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist, mithin fachlich vertretbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris, Rn. 21 ff.).
  • VG Augsburg, 19.08.2014 - Au 3 E 14.1140

    Jugendhilfe; einstweiliger Rechtsschutz; stationäre Unterbringung in Einrichtung

    Damit hat der Antragsteller jedoch weder dargelegt noch i.S.v. § 123 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 920 ZPO in geeigneter Weise (§ 173 VwGO i.V.m. § 294 Abs. 1 ZPO) glaubhaft gemacht, dass seine Unterbringung in der Einrichtung "..." - jederzeit beginnend - überhaupt derzeit noch möglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 39 f.).

    Will ein Betroffener wie der Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet, mithin fachlich vertretbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30; B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris Rn. 21 ff.).

  • VG Münster, 29.04.2014 - 6 K 1702/13

    Heranziehung eines Vaters zum Kostenbeitrag zu der für seine Tochter gewährten

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 24.98 -, BVerwGE 109, 155; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 6. November 2007 - 10 TG 1954/07 -, JAmt 2008, 327; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 O 20/06 -, NJW 2007, 243; Bayer. VGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 12 CE 11.1180 -, juris.
  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 12 CE 16.2064

    Kostenübernahme für Besuch einer Privatschule durch Jugendhilfeträger

    Dass ein Besuch der "..." - nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand - die einzig notwendige und geeignete Hilfemaßnahme zur Bewältigung der beim Antragsteller unstreitig vorhandenen seelischen Behinderung und der daraus resultierenden Teilhabebeeinträchtigung wäre (vgl. zu diesem Maßstab näher BayVGH, Beschluss v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris, Rn. 21; Beschluss v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris, Rn. 46, Beschluss v. 21.02.2013 - 12 CE 12.2136 - juris, Rn. 30), lässt sich deshalb - jedenfalls derzeit - nicht feststellen.
  • VGH Bayern, 17.08.2015 - 12 AE 15.1691

    Übernahme der Kosten für Privatschulbesuch und Unterbringung in angegliederter

    Will ein Antragsteller die Verpflichtung des Trägers der Jugendhilfe zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den in den Grenzen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet, mithin fachlich vertretbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30; B.v. 2.8.2011 - 12 CE 11.1180 - juris Rn. 46; B.v. 22.12.2009 - 12 CE 09.2371 - juris Rn. 21 ff.).
  • VGH Hessen, 24.11.2010 - 10 A 305/10

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - Selbsthilfe

    Bei der Einschätzung der Art der nach § 35a SGB VIII zu bewilligenden Hilfeleistung, also der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit und Geeignetheit der Maßnahme, steht dem Jugendhilfeträger ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 24.06.1999, NVwZ 2000, 325; Bayer. VGH, Beschluss vom 02.08.2011 - 12 CE 11.1180 -, juris, m.w.N.; Wiesner, in ders.: SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 35a RdNr. 31, m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 09.11.2010 - 4 K 2046/10 - m.w.N.; soweit der VGH Bad.-Württ. in den Urteilen vom 17.03.2011, NVwZ-RR 2011, 770, und vom 08.11.2001, NVwZ-RR 2002, 581, - auch insoweit ersichtlich alleinstehend - hinsichtlich der Notwendigkeit und Geeignetheit jugendhilferechtlicher Maßnahmen eine volle gerichtliche Überprüfung bejaht hat, betraf das die Fälle der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII, nicht die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII).
  • VGH Hessen, 15.10.2013 - 10 B 1254/13
    Bei der Einschätzung der Art der nach § 35a SGB VIII zu bewilligenden Hilfeleistung, also der Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit und Geeignetheit einer Jugendhilfemaßnahme, steht dem Jugendhilfeträger ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999, NVwZ 2000, 325; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 12 CE 11.1180 - juris).
  • VG Münster, 27.10.2021 - 6 K 1303/20
  • VG Augsburg, 21.05.2015 - Au 3 E 15.667

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund (Glaubhaftmachung verneint);

  • VG Bayreuth, 15.06.2023 - B 10 E 23.356

    Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Web-Schule, Kernbereich der

  • VG Würzburg, 03.09.2018 - W 3 E 18.1105

    Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form einer Schulbegleitung

  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 7 CE 13.2358

    Studiengang Medizin; Zulassung zum ersten Fachsemester; Zulassungsbeschränkung

  • VG Münster, 22.01.2013 - 6 L 722/12
  • VG Augsburg, 03.08.2015 - Au 3 K 15.666

    Ambulante Jugendhilfe (heilpädagogische Maßnahme)

  • VG Münster, 11.08.2015 - 6 K 1462/14
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